Die Frage einer wissenschaftlich betriebenen Metaphysik lautete unter dieser

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 Material anfangen zu können, erkennen gar nichts, wenn wir nicht mit einem begrifflichen Raster an es herantreten – so die beiden Rahmenpositionen der Erkenntnistheorie.

Wenn man sich auf das Subjekt konzentrierte, welche Bedingungen ermöglichten uns dann Erkenntnis?

Die Empiristen bestanden in der Terminologie, die Kant einführte, darauf, dass es nur zweierlei Urteile gebe: Synthetische Urteile a posteriori – Urteile, bei denen wir auf Sinneswahrnehmung zurückgreifen, die wir im Nachhinein zu komplexeren Urteilen zusammenzufügen. Daneben mochte man im Empirismus noch ohne Risiko gewisse analytische Urteile „a priori“ zugestehen – etwa dort, wo man über Algebra nachdenkt und logische Systeme setzt, innerhalb derer Aussagen nach den vorab, sprich a priori, gesetzten Regeln wahr werden.

Die Frage einer wissenschaftlich betriebenen Metaphysik lautete unter dieser Vorgabe, ob es auch Synthetische Urteile a priori gebe.

Im Nachdenken über Raum, Zeit und Kausalität sollte der Denkansatz fruchtbar werden: Raum, Zeit und Kausalität, argumentierte Kant, seien nicht Gegenstände der Wahrnehmung, sondern eher ihre Bedingung. Man könne sich nicht denken, wie Wahrnehmungsprozesse ohne Raum, Zeit und Kausalität ablaufen sollten. Wir treten zudem als Subjekte – der Seite unserer Ideen – an unsere Wahrnehmungen, mit denselben Konzepten, um die Wahrnehmung zu Erkenntnis zu ordnen. Raum, Zeit und Kausalität machten eher die Form der Wahrnehmung aus. Auch das Subjekt der Wahrnehmung blieb ihr entzogen und doch mit ihr gegeben.

Die klare Abgrenzung vom Idealismus, wie ihn Berkeley im rein philosophischen Argument an den Rand des Solipsismus geführt hatte, lieferte Kant in der zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft 1787 im Kapitel „Widerlegung des Idealismus“[23] nach.

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